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Landesverband Freier Theater Baden-Württemberg
Ansprechpartnerin
Maria Vetter
T: 07221-3 99 99 11
laftbw@t-online.de


Der Landesverband Freier Theater Baden-Württemberg e.V. fördert herausragende Projekte der Freien Theaterszene. Darüber hinaus existieren Förderungen für Fortbildungen, Gastspiele, Durchführungen regionaler Festivals und die 3-jährige Konzeptionsförderung..

Aufführungsförderung
Modell 1. Förderung von Aufführungen in der Heimatkommune
Das Land Baden-Württemberg fördert die Aufführung von Produktionen von professionellen Theatern von der 5. bis zur 9. Aufführung, um die Voraussetzung für eine Erhöhung der Anzahl der Vorstellungen zu verbessern.
Voraussetzung ist, dass die 5. bis 9. Vorstellung innerhalb von 4 Monaten nach der Premiere in der Heimatkommune stattfindet. Gefördert werden die Kosten für die Anmietung der Räumlichkeiten an den jeweiligen Aufführungstagen, einmalig anfallende Reisekosten und die an den Aufführungstagen anfallenden Übernachtungskosten. Die Aufführungshonorare sind nicht Bestandteil der Förderung.


Modell 2. Förderung von Gastspielen ohne Festhonorarvereinbarung
Das Land Baden-Württemberg fördert Gastspiele, indem es die nachweisbaren Logistik- und anteilig Übernachtungskosten übernimmt. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Veranstalter ein Festhonorar von 100 Euro pro Person (Sowohl für Darsteller als auch Techniker) pro Vorstellung garantiert.


3. Wiederaufnahmeförderung
Die Wiederaufnahme von Produktionen kann nur dann gefördert werden, wenn der/die AntragstellerIn bzw. die freie Gruppe ihren/seinen Sitz in Baden-Württemberg hat und dort auch die Premiere stattfand, oder zumindest der/die AntragstellerIn bzw. freie Gruppe mit Sitz in Baden-Württemberg als Co-Produzent an der Produktion beteiligt war und diese mit einer adäquaten Anzahl an Aufführungen in Baden-Württemberg gezeigt wurde.

Die Wiederaufnahme von Produktionen kann nur gefördert werden
- Wenn zwischen der letzten Aufführung und dem Zeitpunkt der Wiederaufnahme 4 Monate verstrichen sind
- Mindestens 6 Monate nach der offiziellen Premiere
- Höchstens 18 Monate nach der offiziellen Premiere


Antragskriterien

Geografischer Fokus
Baden-Würtemberg

Antragsteller
professionelle Freie Theatern mit Sitz in Baden-Württemberg

Förderrichtlinie und weitere Infos
www.laftbw.de/formulare
Landesverband Freier Theater Baden-Württemberg
Jägerweg 10
76532 Baden-Baden
+49 7221 3999911
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