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Kulturstiftung des Freistaates Thüringen
Kontakt
T. 0361-65446-15
info@kulturstiftung-thueringen.de

Der Zweck der Stiftung ist die Förderung und Bewahrung von Kunst und Kultur in Thüringen. Ihr obliegt insbesondere die Förderung zeitgenössischer Kunst und Kultur der in Thüringen lebenden Künstlerinnen und Künstler. Dieser Stiftungszweck wird erfüllt durch die Gewährung von Stipendien und die Förderung von Projekten.

Stipendien
Die Kulturstiftung fördert insbesondere Stipendien und Projekte in den Sparten Bildende Kunst, Künstlerische Fotografie, Darstellende Kunst, Film/Video, Musik, Literatur und spartenübergreifende Vorhaben. Die Vergabe von Stipendien erfolgt für hervorragende künstlerische Einzelleistungen; es soll hierdurch insbesondere die Arbeit an neuen Vorhaben ermöglicht werden. Arbeitsstipendien können auch für Arbeitsaufenthalte außerhalb des Wohnsitzes (In- und Ausland) verwendet werden. Hierzu können gesonderte Ausschreibungen erfolgen.

Leistungen
Stipendien werden als nicht rückzahlbare monatliche Zuschüsse für die Dauer von drei bis zwölf Monaten gewährt. Die Höhe des Stipendiums beträgt in der Regel 1.000 Euro pro Monat. Das Stipendium kann auch für ein Arbeitsergebnis gewährt und muss nicht auf einen Zeitraum begrenzt werden.


Antragskriterien

Geographischer Fokus
Thüringen

Antragsteller
Künstlerinnen und Künstler, die ihren ersten Wohnsitz in Thüringen haben. Kein Antragsrecht haben Schülerinnen und Schüler sowie Studierende und in einer Ausbildung stehende Personen.

Antragsfrist
15. Oktober für das folgende Jahr

Antragsformular
kultur.cms-integration.info/fr...

Förderrichtlinien
kultur.cms-integration.info/fr...

Weitere Infos
kultur.cms-integration.info/fr...
Kulturstiftung des Freistaats Thüringen
Werner-Seelenbinder-Str. 7
99096 Erfurt
+49 361 3794216
+49 361 3794008
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