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Der Senator für Kultur - Bremen
Ansprechpartnerin
Gabriele Nogalski
T: 0421-361 6570
gabriele.nogalski@kultur.bremen.de


Bremen fördert temporär (Künstler, Projekte) und dauerhaft (Institutionen). Temporäre Förderung (Projektförderung) kann gewährt werden als Förderung einzelner Künstlerinnen und Künstler (Individualförderung), als Förderung einzelner Aktivitäten(Produktions- oder Veranstaltungsförderung, zusätzliche Sonderveranstaltungen institutionell geförderter Einrichtungen) oder als befristete Förderung einer gesamten Künstler- oder Projektgruppe (Konzeptförderung). Mit Produktionsförderungen werden vornehmlich einzelne Projekte unterstützt. Daneben aber auch Projektreihen sowie Kooperations- und Arbeitsprozesse und speziell zugeschnittene Maßnahmen zur Nachwuchsförderung mit einer längerfristigen Förderperspektive versehen. Internationale Vernetzung, Gastspiele und die Teilnahme an EU-geförderten Projekten sollen ebenso ermöglicht werden.


Antragskriterien

Geographischer Fokus
Bremen

Antragsteller
professionelle freie Gruppen und Einzelkünstler, die seit mindestens einem Jahr im freien Tanz- und Theaterbereich arbeiten, sowie freie Theater mit fester Spielstätte

Antragsfrist
10. Januar

Antragsform
www.kultur.bremen.de/sixcms/me... Projekt.doc

weitere Infos
www.kultur.bremen.de/sixcms/de...
www.kultur.bremen.de/sixcms/de...
Der Senator für Kultur Bremen
Altenwall 15/16
28195 Bremen
+49 421 3614658
+49 421 3614091
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