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Regiernder Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten
Ansprechpartnerinnen

Mareike Ligges
T. 030-90 228 711
mareike.ligges@kultur.berlin.de

Inge Hildebrandt
T. 030-90 228 759
Inge.hildebrandt@kultur.berlin.de


Spielstättenförderung
Im Rahmen der Förderung können für zwei Jahre investive Zuschüsse und/oder Betriebszuschüsse beantragt werden.

Die vorliegenden Anträge werden von der Jury nach folgenden Kriterien beurteilt
- Eigenständigkeit des programmatischen Profils
- Zahl der geplanten Aufführungen/Auslastung der Produktionsräume
- Qualität des Managements
- Anteil der akquirierten Drittmittel
- Marketingkonzept
- Ergänzung des Kulturangebots der Stadt
- Bedeutung für die kulturelle Infrastruktur
- Auslastung der Spielstätte/des Produktionsraumes für mehrere Theater/Theater-/Tanzgruppen/Tänzer/innen
- stadträumliche Bedeutung/Verankerung im Kiez, sozial schwieriges Quartier

Voraussetzungen / Bedingungen
Vorhandener Produktions -und/oder Aufführungsort

Umfang der Förderung
a)Investive Zuschüsse zum Ausbau, Erhaltung und Ausstattung von Auftritts und/oder
Produktionsorten und/oder
b)Betriebszuschüsse fürsolche Einrichtungen

Antragskriterien

Geografischer Fokus
Berlin

Antragsteller
Privatrechtlich organisierte Theater oder Theater-/Tanzgruppen mit Produktions- und/oder
Aufführungsort

Antragsfrist
31. Januar
www.berlin.de/sen/kultur/foerd...

Antragstellung
www.berlin.de/sen/kultur/foerd...

Förderkriterien
www.berlin.de/imperia/md/conte...

Weitere Infos
www.berlin.de/sen/kultur/foerd...
Regierender Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei –
Brunnenstr. 188-190
10119 Berlin [ Mitte ]
+49 30 902280
+49 30 90228459
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