Tanzplan Deutschland
Fonds Darstellende Künste e.V.
Ansprechpartner
Günter Jeschonnek
Dr. Amina Tall

Ziel der Konzeptionsförderung ist die nachhaltige Stärkung qualitativ herausragender professioneller freier Gruppen aller Sparten der darstellenden Künste und ihrer Innovativen und kontinuierlichen Ensemblearbeit. Sie verschafft diesen Gruppen für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren bessere Rahmenbedingungen zur Weiterentwicklung ihrer künstlerischen Profile, Ensemblestrukturen und ihrer öffentlichen Wahrnehmung über die Kommune hinaus. Sie stellt ein besonderes Gütesiegel des Fonds Darstellende Künste dar. Der Fonds regt mit seiner Konzeptionsförderung an, dass Kommunen, Länder, Stiftungen und Sponsoren in gleicher Weise qualitätsvolle und öffentlichkeitswirksame Projekte professioneller freier Gruppen aller Sparten der darstellenden Künste mehrjährig fördern – denn größere Planungssicherheit stellt auch für das Freie Theater und den Freien Tanz einen hohen Wert dar.
Im Rahmen der bis zu dreijährigen Konzeptionsförderung können vom Fonds bis zu 25.000€ im Jahr bzw. insgesamt 75.000€ in drei aufeinander folgenden Jahren, jedoch nicht mehr als 50% der Kosten des Gesamtprojektes laut Finanzierungsplan, als Festbetrag zur Verfügung gestellt werden.

Konzeptionsförderung
Die Konzeptionsförderung wird ausschließlich professionellen freien Gruppen nach Maßgabe der Beurteilung der vollständigen Antragsunterlagen gewährt. Voraussetzung für die Förderung ist eine profilierte Dreijahres-Konzeption über die inhaltlichen, künstlerischen, strukturellen und öffentlichkeitswirksamen Ziele undMaßnahmen des Gesamtprojektes mit mindestens drei Einzelproduktionen und jeweils mindestens 8 Aufführungen in Deutschland. Aus der eingereichten Konzeption müssen die Ziele und Perspektiven der künstlerischen Arbeiten sowie ihre Realisierungschancen erkennbar sein.
Die Gruppe muss durch ihre bisherige Tätigkeit nachweisen können, dass ein künstlerisches Stammpersonal von qualitativem Rang und ein leistungsfähiges organisatorisches Potential zur Verfügung stehen und die Fortsetzung der Zusammenarbeit über den Zeitraum der beantragten Konzeptionsförderung hinaus beabsichtigt ist.
Als Nachweis der bisherigen Leistungen ist eine mindestens dreijährige professionelle und innovative künstlerische Arbeit mit erkennbarer öffentlicher und überregionaler Resonanz notwendig (z.B. Referenzen, Pressespiegel, Programmhefte, Inszenierungsmitschnitte).
Außerdem werden eine Kofinanzierung von mindestens 25.000 Euro/Jahr bzw. 75.000Euro für drei Jahre oder bei geringeren Kosten mindestens 50% der Gesamtkosten laut Finanzierungsplan durch Kommunen, Länder oder sonstige Förderinstitutionen und Sponsoren vorausgesetzt.
Institutionell geförderte Theater- und Tanzhäuser der freien Szene werden in der Regel bei der Konzeptionsförderung nicht berücksichtigt wie auch Festivalkonzepte.
Freie Gruppen oder deren Vertreterinnen und Vertreter, die eine Konzeptionsförderung vom Fonds Darstellende Künste erhalten, können in diesem Förderzeitraum keine Einzelprojektanträge stellen.

Antragskriterien

Geographischer Fokus
Deutschland

Antragsteller
Antragsteller müssen in Deutschland leben und arbeiten, im Bereich des Freien Theaters oder Freien Tanzes professionell tätig sein und ihr Projekt in Deutschland realisieren und aufführen.

Antragsfrist
1. Oktober

Antragsform
Formblatt online
Download: Richtlinien, Hinweise, Antragsformulare unter
www.fonds-daku.de
„Dokumente“
Fonds Darstellende Künste e.V.
Lützowplatz 9
10785 Berlin [ Mitte ]
+49 30 40057972