Tanzplan Deutschland
Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Im Rahmen der Projektförderung können neue Initiativen und bewährte Projekte mit Zuschüssen unterstützt werden. Die Projektförderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst. Nach dieser Richtlinie können Zuwendungen

- für die Durchführung von Projekten der Kultur und der Kunst,
- für Investitionen und
- für die individuelle Künstlerförderung

gewährt werden. Projekte sind zeitlich befristete Vorhaben von überregionaler oder beispielgebender Bedeutung.

Projektförderung
Gefördert werden
- kulturelle, künstlerische und kulturgeschichtliche Projekte. Dies sind zeitlich befristete Vorhaben von überregionaler oder beispielgebender Bedeutung auf den Gebieten Musik, Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Literatur, Soziokultur, Brauchtumspflege, Kulturgeschichte und in Museen.

- Künstlerische Projekte müssen sich durch Innovation, künstlerische Eigenständigkeit, Kreativität, Originalität und Authentizität auszeichnen. Darüber hinaus können auch Projekte zur Bewahrung und Aneignung des kulturellen Erbes und zur Ausbildung des künstlerischen Nachwuchses gefördert werden.

- Bau- und Sanierungsmaßnahmen, Erhaltung, Erneuerung, Erweiterung und Verbesserung der Ausstattung von kulturellen Einrichtungen.z.B. freie Theater, Museen, Galerien, Jugendkunstschulen, Orchester, Musikschulen, öffentliche Bibliotheken, soziokulturelle Zentren, Kulturhäuser, Kultur- und Begegnungsstätten.

- Stipendien für Künstler/innen

- Erweiterung des Medienbestandes in öffentlichen Bibliotheken bzw. der Sammlungen in Museen und Galerien

- Tätigkeit und Ausstattung der Geschäftsstellen von landesweiten Verbänden

- Auf- und Ausbau von gemeinnützigen Technikpools


Antragskriterien

Geographischer Fokus
Thüringen

Antragsteller
- natürliche und als gemeinnützig anerkannte juristische Personen (z.B. eingetragene Vereine, Verbände und Landesarbeitsgemeinschaften, Gesellschaften, Stiftungen)
- Künstler/innen
- Kultureinrichtungen in kommunaler Trägerschaft
- Gebietskörperschaften
- sonstige Träger nicht-kommerzieller kultureller Projekte

Antragsberechtigt ist nur, wer seinen Sitz bzw. Wohnsitz in Thüringen hat oder wessen Projekt einen besonderen Bezug zu Thüringen nachweist.

Antragsfrist
31.3. des Vorjahres für Zuwendungen über 50.000 EURO
31.10. des Vorjahres für Zuwendungen bis 50.000 EURO

Antragsform
www.thueringen.de/imperia/md/content/tmbwk/kultur/foerderung/projektfoerderung/antrag_richtlinie_kultur_kunst_2014.pdf

Antragshinweise und Checklisten
www.thueringen.de/th2/tmbwk/kultur/foerderung/projektfoerderung/projekt_antrag/

Weitere Infos
www.thueringen.de/th2/tmbwk/kultur/foerderung/
Thüringer Kultusministerium
Werner-Seelenbinder-Straße 7
99096 Erfurt
+49 361 37900
+49 361 3794690