Tanzplan Deutschland
Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur
Kontakt
T: 06131-27 58 34 0
info@kulturstiftung-rlp.de

Förderzweck
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur im Land Rheinland-Pfalz. Die Stiftung fördert insbesondere den Erwerb und die Sicherung besonders wertvoller Kunstgegenstände und Kulturgüter, bedeutsame Vorhaben der Dokumentation und Präsentation sowie besondere Aufgaben der Förderung von Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturstätten.

Förderrichtlinien
Die Stiftung fördert u.a.
- "bedeutsame Vorhaben der Dokumentation und Präsentation" z.B. durch die Vergabe von Mitteln für Ausstellungen, Konzerte, Inszenierungen, Veröffentlichungen, Filmproduktionen. Bedeutsam kann ein Vorhaben z.B. durch die überregionale Bedeutung, die nachhaltige Wirkung auf das Kulturgeschehen des Landes oder durch das außergewöhnliche öffentliche Interesse sein.

-"besondere Aufgaben der Förderung von Künstlerinnen und Künstlern". Die Stiftung ist nach ihrer finanziellen und personellen Ausstattung nicht in der Lage, eine breit angelegte Individualförderung zu betreiben. Personenbezogene Förderung muss daher in aller Regel einem breiten Kreis von Künstlerinnen und Künstlern zugute kommen. Auf den Nachweis einer "besonderen Aufgabe" ist in diesen Fällen erhebliches Gewicht zu legen.

- "Kulturstätten". Förderungen können nur als einmaliger Festbetrag für abgrenzbare' in sich geschlossene Baumaßnahmen, Ausstattungen oder Projekte gewährt werden, eine laufende Haushaltszuwendung über mehrere Jahre ist nicht möglich. Anträge sollten vor allem dazu Stellung nehmen, welche "besondere" Bedeutung die Fördermaßnahmen für die Kulturstätte selbst und das von ihr repräsentierte Kulturleben haben. Der Kosten- und Finanzierungsplan sollte aufzeigen, weshalb die Maßnahme nicht aus den laufenden Haushaltsmitteln zu finanzieren ist.

- Die Stiftung gewährt Zuschüsse und Darlehen. Die Übernahme von Bürgschaften und Garantien ist möglich.


Antragskriterien

Geografischer Fokus
Rheinland-Pfalz

Antragsteller
natürliche und juristische Person

Antragsform
archiv.kulturstiftung-rlp.de/formular/antrag.html

Antragsfrist
Für Projekte in der ersten Hälfte des Jahres: 1. September des Vorjahres
Für Projekte, die in der zweiten Hälfte des Jahres:1. März

Förderrichtlinien
www.kulturstiftung-rlp.de/foerderung/foerderrichtlinien.html

Weitere Infos
www.kulturstiftung-rlp.de/index.php?option=com_content&task=view&id=59&Itemid=69
Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur
Kaiserstr. 26-30
55116 Mainz
+49 6131 2758340
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