Tanzplan Deutschland
Kunststiftung NRW
Ansprechpartner
Prof. Dr. Hans-Joachim Wagner (Referat Theater/Tanz/Musik)


Aufgaben der Kunststiftung NRW sind
- Förderung und Mitwirkung bei herausragenden Vorhaben der Präsentation und Dokumentation von Kunst und Kultur in Nordrhein-Westfalen.
- Förderung des Erwerbs und der Sicherung von Kunstgegenständen und Kulturgütern mit herausragender Bedeutung für Nordrhein-Westfalen.
- Förderung des besonders begabten künstlerischen Nachwuchses.
- Förderung des internationalen Kultur- und Künstleraustausches.


Projektförderung
Die Kunststiftung NRW fördert herausragende, darunter spartenübergreifende Projekte von hoher künstlerischer Qualität, programmatische Besonderheiten und innovative Konzepte. Die Projekte sollten zumindest regionale Ausstrahlung bzw. national oder internationale Bedeutung haben.
Das Tanzland NRW weiter zu stärken, ist ein erklärtes Ziel der Stiftungsaktivitäten. Gefördert werden herausragende Projekte des zeitgenössischen künstlerischen Tanzes, d.h. spezielle Programmreihen, besondere Festivals oder hochklassige Einzelproduktionen.
Der Vorstand der Kunststiftung NRW spricht die Tanzförderungen auf Empfehlung einer unabhängigen Fachjury aus.


Antragskriterien

Geografischer Fokus
Nordrhein-Westfalen

Antragsteller
Personen, KünstlerInnen, öffent./private Träger

Antragsfristen
- 30. Juni für die Förderung im folgenden Jahr
- 30. November für die Förderung im folgenden Jahr (Restmittelvergabe)

Antragsform
Formloser Antrag

Weitere Infos
www.kunststiftungnrw.de/inhalt.php?id=7&lang=de
Kunststiftung NRW
Roßstraße 133
40476 Düsseldorf
+49 211 6504070
+49 211 65040777