Tanzplan Deutschland
Nationales Performance Netz (NPN)
Kontakt
T: 089-189 31 37 50
npn@jointadventures.net


Die NPN-Koproduktionsförderung Tanz

Dem Dachverband Tanz ist es gemeinsam mit dem NPN gelungen, dass die NPN-Koproduktionsförderung Tanz ab 2013 aus Mitteln des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) renoviert und fortgeführt werden kann. Ziel der NPN-Koproduktionsförderung Tanz ist es, die Mobilität, den Austausch und die Kooperation zwischen Künstlern, Veranstaltern und Produzenten zu untersützen, sowie die Entstehung neuer zeitgenössischer Tanzproduktionen zu fördern.
Die NPN-Koproduktionsförderung Tanz wird ermöglicht aus Mitteln des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestags.

Vergabekriterien
- Das Netzwerk der Koproduzenten besteht aus einem Koproduktionspartner aus einem deutschen Bundesland und einem Koproduktionspartner aus einem anderen deutschen Bundesland oder aus dem Ausland. Mindestens ein Koproduktionspartner ist ein Veranstaltungsort, Produktionshaus, Festival o. ä. (nicht ebenfalls Künstler).
- Die Koproduzenten leisten substantielle Beiträge zur Entstehung der Produktion. Diese können, müssen aber nicht ausschließlich finanzielle Leistungen sein. Im Falle niedriger finanzieller Beiträge erhalten zusätzliche Arbeits- und/ oder Unterstützungsleistungen erhöhte Bedeutung bei der Entscheidungsfindung der Jury.
- Die Arbeit der Kompanie/ des Künstlers ist von überregionaler Relevanz.
- Der Veranstalter gewährleistet eine professionelle organisatorische und bühnentechnische Umsetzung.
- Die Arbeit an der Produktion darf zum Zeitpunkt des Jurybeschlusses noch nicht begonnen haben.
- Unabhängig von der Herkunft der Kompanie/ des Künstlers muss die Produktion im Wesentlichen in Deutschland erarbeitet werden und der Antragsteller in Deutschland ansässig sein. Probenaufenthalte und Residenzen im Ausland sind möglich.

Antragskriterien

Antragsteller
Antragsteller ist der ausführende hauptverantwortliche Produzent der Produktion. Dieser wird im Antrag als Koproduzent 1 bezeichnet. Auch die Kompanie/ der Künstler kann Antragsteller sein, wenn sie/ er finanzielle Produktionsmittel (z.B. öffentliche Drittmittel, Sponsorengelder) einbringt und somit als Produzent auftritt.

Antragsfristen
15. Februar und 15. April

Hinweise zur Antragstellung
www.jointadventures.net/nationales-performance-netz/npn-koproduktionsfoerderung-tanz/fristen-antragstellung.html

Antragsformular
www.jointadventures.net/nationales-performance-netz/downloads.html

Weitere Infos
www.jointadventures.net/nationales-performance-netz/ueber-die-gastspielfoerderung.html
Nationales Performance Netz
Emil-Geis-Str. 21
81379 München [ Thalkirchen ]
+49 89 7235621
+49 89 7237782