Fonds Darstellende Künste e.V.
Ansprechpartner
Günter Jeschonnek (Geschäftsführer)
Dr. Amina Tall (Büroleitung)
Förderzweck
Der Fonds Darstellende Künste ist auf Initiative der im Deutschen Kulturrat/Sektion Darstellende Künste vertretenen Mitgliedsorganisationen im Jahr 1985 gegründet worden und fördert seit 1988 Projekte aller Sparten der darstellenden Künste mit Mitteln des Bundes.
Der Fonds hat sich zum Ziel gesetzt, alle Arbeitsfelder und Sparten der darstellenden Künste des professionellen Freien Theaters und Freien Tanzes zu fördern und damit einen substantiellen Beitrag zur Weiterentwicklung einer vielgestaltigen Theater- und Tanzlandschaft in Deutschland zu leisten. Er fördert bundesweit herausragende und qualitativ anspruchsvolle Einzelprojekte und Projektkonzeptionen, die sich vor allem mit gesellschaftlich relevanten Themen auseinandersetzen und aufgrund ihrer spezifischen Ästhetik, exemplarischen Versuchsanordnung und besonderen Interaktion mit dem Publikum modellhaft für das Freie Theater und den Freien Tanz sind.
Förderschwerpunkte
Innovationsförderung
Innovative, zukunftsweisende und experimentelle künstlerische Projekte.
Zielgruppenförderung
Projekte, mit denen neue Zuschauergruppen bzw. Spielorte erschlossen oder interaktive Formen der Rezeption ausprobiert werden.
Kommunikationsförderung
Projekte und Veranstaltungen, die dem künstlerischen Austausch dienen und Begegnungen zwischen darstellenden Künstlern untereinander und mit Künstlern anderer Sparten ermöglichen.
Konzeptionsförderung
Längerfristige Projekte (in der Regel über einen Zeitraum von drei Jahren), die sich durch ihre Konzeption nachhaltige Impulse für die künstlerische Weiterentwicklung und Verbreitung der darstellenden Künste zum Ziel setzen.
Kooperationsförderung
Beispielhafte Kooperations- bzw. Netzwerkprojekte zwischen Freien Gruppen/Spielstätten oder anderen Institutionen, wenn sie sich die Bündelung von Ressourcen (Synergieeffekte) zum Ziel setzen.
Förderung theater- und tanzpädagogischer Projekte
Professionelle theater- und tanzpädagogische Projekte, die den oben genannten Kriterien entsprechen.
Konzeptionsförderung 2008 – 2009 – 2010
Die Konzeptionsförderung ist neben der Einzelprojektförderung ein weiteres Förderinstrument des Fonds Darstellende Künste.
Ziel der Konzeptionsförderung ist die nachhaltige Stärkung qualitativ herausragender professioneller freier Gruppen aller Sparten der darstellenden Künste und ihrer innovativen und kontinuierlichen Ensemblearbeit. Sie verschafft diesen Gruppen für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren bessere Rahmenbedingungen zur Weiterentwicklung ihrer künstlerischen Profile, Ensemblestrukturen und ihrer öffentlichen Wahrnehmung über die Kommune hinaus. Sie stellt ein besonderes Gütesiegel des Fonds Darstellende Künste dar. Der Fonds regt mit seiner Konzeptionsförderung an, dass Kommunen, Länder, Stiftungen und Sponsoren in gleicher Weise qualitätsvolle und öffentlichkeitswirksame Projekte professioneller freier Gruppen aller Sparten der darstellenden Künste mehrjährig fördern – denn größere Planungssicherheit stellt auch für das Freie Theater und den Freien Tanz einen hohen Wert dar.
Fördervoraussetzungen
Voraussetzung für die Förderung ist eine profilierte Dreijahres-Konzeption über die inhaltlichen, künstlerischen, strukturellen und öffentlichkeitswirksamen Ziele und Maßnahmen des Gesamtprojektes. Aus der eingereichten Konzeption müssen die Ziele und Perspektiven der künstlerischen Arbeit sowie ihre Realisierungschancen erkennbar sein.
Die Gruppe muss durch ihre bisherige Tätigkeit nachweisen können, dass ein künstlerisches Stammpersonal von qualitativem Rang und ein leistungsfähiges organisatorisches Potential zur Verfügung stehen und die Fortsetzung der Zusammenarbeit über den Zeitraum der beantragten Konzeptionsförderung hinaus beabsichtigt ist.
Als Nachweis der bisherigen Leistungen ist eine mindestens dreijährige professionelle und innovative künstlerische Arbeit mit erkennbarer öffentlicher und überregionaler Resonanz notwendig (z.B. Referenzen, Pressespiegel, Programmhefte, Inszenierungsmitschnitte).
Ausschlusskriterien für die Antragstellung
Institutionell geförderte Theater- und Tanzhäuser der freien Szene werden in der Regel bei der Konzeptionsförderung nicht berücksichtigt.
Freie Gruppen oder deren Vertreterinnen und Vertreter, die eine Konzeptionsförderung vom Fonds Darstellende Künste erhalten, können in diesem Förderzeitraum keine Einzelprojektanträge stellen.
Leistungen
Im Rahmen der bis zu dreijährigen Konzeptionsförderung können vom Fonds bis zu 25.000 € im Jahr bzw. insgesamt 75.000 € in drei aufeinander folgenden Jahren, jedoch nicht mehr als 50% der Kosten des Gesamtprojektes laut Finanzierungsplan, als Festbetrag zur Verfügung gestellt werden.
Antragskriterien Konzeptionsförderung
Geographischer Fokus
Deutschland
Antragsteller
Freie Gruppen
Antragsteller müssen in Deutschland leben und arbeiten, im Bereich des Freien Theaters oder Freien Tanzes professionell tätig sein und ihr Projekt in Deutschland realisieren und aufführen.
Antragsfrist
1. März
Antragsform
Formblatt online
Download: Richtlinien, Hinweise, Antragsformulare unter
www.fonds-daku.de
„Dokumente“
Fonds Darstellende Künste e.V.
Schönhauser Allee 73
10437 Berlin [ Mitte ]

+49 30 40057972/78
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