Ostdeutsche Sparkassenstiftung
Ansprechpartnerin
Ramona Frey
Tel. 030 2069-1855
Förderzweck
Zur Förderung und Unterstützung künstlerischer, kultureller und wissenschaftlicher Zwecke wurde 1995 als Kulturstiftung aller Sparkassen Brandenburgs, Mecklenburg-Vorpommerns, Sachsens und Sachsen-Anhalts die Ostdeutsche Sparkassenstiftung vom Ostdeutschen Sparkassenverband errichtet. Die Stiftung unterstützt ausgewählte Projekte und Initiativen überregionaler Bedeutung in allen Bereichen von Kunst und Kultur einschließlich Denkmalpflege.
Förderspektrum
Sie fördert, unterstützt und begleitet künstlerische und kulturelle Vorhaben, zum Beispiel Projekte in den Bereichen der Museen, der Denkmalpflege, der Bildenden Kunst, der Musik, der Literatur oder der Darstellenden Kunst in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt. Wissenschaftliche Vorhaben können gefördert werden, wenn sie sich künstlerischen oder kulturellen Themen widmen. Hochschulvorhaben werden nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert.
Die Ostdeutsche Sparkassenstiftung ist projektbezogen tätig. Sie führt eigene Maßnahmen durch und fördert Maßnahmen Dritter.
Projekt- und Fördermaßnahmen der Ostdeutschen Sparkassenstiftung müssen durch deutlich herausragende Qualität und zugleich überregionale bzw. landesweite Bedeutung bestimmt sein.
Die Ostdeutsche Sparkassenstiftung stellt einen hohen Anspruch an die Professionalität der Projektträger.
Die Stiftungstätigkeit soll sowohl öffentlichen als auch privaten bzw. von nicht-staatlicher Seite getragenen Initiativen und Einrichtungen in den genannten vier Ländern zugute kommen.
Die Ostdeutsche Sparkassenstiftung ist offen für eine Kooperation mit geeigneten in- und ausländischen Partnern.
Voraussetzungen für eine Antragstellung
1. Zum Zeitpunkt der Antragstellung begonnene Vorhaben werden nicht unterstützt.
2. Wirkungsfeld, Arbeits- und Lebensmittelpunkt des Antragstellers liegen innerhalb des Verbandsgebietes (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt). Projekte und Vorhaben in Berlin können demzufolge nicht gefördert werden.
3. Der Projektantrag entspricht inhaltlich dem Stiftungszweck und berücksichtigt künstlerische und kulturelle Zwecke im Verbandsgebiet, insbesondere in den Bereichen der Bildenden Kunst, der Musik, der Literatur, des Theaters und der Denkmalpflege.
4.Antragsteller bringen Eigenmittel in die Projekte mit ein.
Antragskriterien
Geographischer Fokus
Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt
Antragsteller
Antragsberechtigt an die Ostdeutsche Sparkassenstiftung sind als gemeinnützig anerkannte juristische Personen und natürliche Personen mit Geschäftssitz bzw. Wohnsitz in Brandenburg,Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
Antragsformular
www.ostdeutsche-sparkassenstif...
Antragsstellung
Einbindung der örtlich zuständigen Sparkasse:
Förderanträge an die Ostdeutsche Sparkassenstiftung sind über diejenige Sparkasse einzureichen, in deren Geschäftsgebiet das Vorhaben des Antragstellers stattfindet bzw. vorrangig stattfindet.
Adressen der zuständigen Sparkasse unter:
www.ostdeutsche-sparkassenstiftung.de
Antragsfrist
10. Januar und 10. Juli
Förderrichtlinien
www.ostdeutsche-sparkassenstif...
weitere Infos
www.ostdeutsche-sparkassenstif...
Ostdeutsche Sparkassenstiftung
Leipziger Straße 51
10117 Berlin [ Mitte ]

+49 30 20691855
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