Kunststiftung Baden-Württemberg
Ansprechpartnerinnen
Petra von Olschowski (Geschäftsleitung)
Jutta Ruf
Gegenstand der Stiftung
1. Die Stiftung dient der Förderung der Kunst vornehmlich in Baden-Württemberg.
2. Die Stiftung dient unmittelbar und ausschließlich gemeinnützigen Zwecken.
Förderzweck
Die Kunststiftung Baden-Württemberg fördert in erster Linie junge, noch unbekannte Künstlerinnen und Künstler der Bereiche Bildende Kunst/Video (nach der Ausbildung), Darstellende Kunst (nach der Ausbildung), Literatur und Musik.
Projektförderung
ein Zuschuss zu einem Projekt in den Bereichen Darstellende Kunst, Literatur, Musik
Antragskriterien
Geographischer Fokus
Baden-Württemberg
Die Künstler müssen ihren ersten Wohnsitz in Baden-Württemberg haben oder hier geboren sein. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht vorgeschrieben.
Antragsteller
Die Bewerbung sollte durch den Künstler selbst erfolgen. Es ist jedoch der Hinweis auf ihn durch eine fachlich qualifizierte Persönlichkeit oder Institution möglich.
Stipendium: Festangestellte Kunstschaffende können sich nur bewerben, wenn sie sich bei der Gewährung eines Stipendiums für mindestens ein halbes Jahr beurlauben lassen (Nachweis erforderlich).
Wer bereits ein Stipendium der Kunststiftung Baden-Württemberg erhalten hat, kann sich nicht noch einmal bewerben. Doppelbewerbungen bei der Kunststiftung Baden-Württemberg und der Akademie Schloss Solitude im gleichen Jahr sind nicht möglich.
Die Altersgrenze für eine Bewerbung liegt bei 35 Jahren (in Ausnahmefällen bei 40 Jahren)
Antragsfrist
31. Juli
Weitere Infos
www.kunststiftung.de/instituti...
Förderreichtlinien
www.kunststiftung.de/stipendie...
Kunststiftung Baden-Württemberg
Gerokstr. 37
70184 Stuttgart

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