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Kunststiftung Baden-Württemberg
Ansprechpartner
Frau Petra von Olschowski (Geschäftsleitung)
Jutta Ruf

Gegenstand der Stiftung
1. Die Stiftung dient der Förderung der Kunst vornehmlich in Baden-Württemberg.
2. Die Stiftung dient unmittelbar und ausschließlich gemeinnützigen Zwecken.

Förderzweck
Die Kunststiftung Baden-Württemberg fördert in erster Linie junge, noch unbekannte Künstlerinnen und Künstler der Bereiche Bildende Kunst/Video (nach der Ausbildung), Darstellende Kunst (nach der Ausbildung), Literatur und Musik. Die Altersgrenze für eine Bewerbung liegt bei 35 Jahren


Stipendium
Ein Stipendium (je nach Entscheidung der Jury 5.000 bis 10.000 Euro) zur Förderung der künstlerischen Entwicklung.


Antragskriterien

Geographischer Fokus
Baden-Württemberg
Die Künstler müssen ihren ersten Wohnsitz in Baden-Württemberg haben oder hier geboren sein. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht vorgeschrieben.

Antragsteller
Die Bewerbung sollte durch den Künstler selbst erfolgen. Es ist jedoch der Hinweis auf ihn durch eine fachlich qualifizierte Persönlichkeit oder Institution möglich. Festangestellte Kunstschaffende können sich nur bewerben, wenn sie sich bei der Gewährung eines Stipendiums für mindestens ein halbes Jahr beurlauben lassen (Nachweis erforderlich).
Wer bereits ein Stipendium der Kunststiftung Baden-Württemberg erhalten hat, kann sich nicht noch einmal bewerben. Doppelbewerbungen bei der Kunststiftung Baden-Württemberg und der Akademie Schloss Solitude im gleichen Jahr sind nicht möglich.
Die Altersgrenze für eine Bewerbung liegt bei 35 Jahren (in Ausnahmefällen bei 40 Jahren)

Antragsfrist
Im Bereich Darstellende Kunst findet eine Förderung erst wieder ab dem Jahr 2011 statt.

Antragsinfos
www.kunststiftung.de/stipendie...

Förderrichtlinien
www.kunststiftung.de/stipendie...
Kunststiftung Baden-Württemberg
Gerokstr. 37
70184 Stuttgart
+49 89 2364720
+49 89 2361049
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