Landesverband Freier Theater Baden-Württemberg
Ansprechpartner
Alexander Opitz (Geschäftsführer)
Maria Vetter
Der Landesverband Freier Theater Baden-Württemberg e.V. fördert mittels finanzieller Mittel, die vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg in Stuttgart zur Verfügung gestellt werden, herausragende Projekte der Freien Theaterszene.
Darüber hinaus existieren Förderungen für Fortbildungen, Gastspiele und Durchführungen regionaler Festivals.
1. Gastspiele im ländlichen Raum
Dieses Modellprojekt wird seit 1993 vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst gefördert. Es werden Gastspiele Freier Theater in kulturell strukturschwachen Gebieten in Baden-Württemberg bezuschusst. Dazu zählen insbesondere kleine und mittlere Gemeinden in ländlichen Gebieten.
Antragskriterien
Geographischer Fokus
Baden-Württemberg
Antragsteller
Freie Theater (Einzelkünstler, GbRs, Vereine, GmbHs etc.)
Antragsfrist
15. November des Vorjahres
Antragsformular
www.laftbw.de/sites/default/fi...
2. Aufführungsförderung:
Modell 1 - Förderung von Aufführungen in der Heimatkommune
Modell 2 - Förderung von Gastspielen ohne Festhonorarvereinbarung.
Als Ergänzung der 1994 in Baden-Württemberg eingeführten Gastspielförderung ist die Aufführungsförderung ein zweites, wichtiges Förderinstrumentarium, um zum einen die Anzahl der Vorstellungen einer Produktion in der Heimatkommune zu steigern und zum anderen die Möglichkeit für Gastspiele zu verbessern. Die Aufführungsförderung ist in seiner Form in Deutschland bisher einmalig.
Die unter den Punkten Modell 1. und Modell 2. beschriebenen Förderinstrumentarien können nur von professionellen Freien Theatern beantragt werden. Diese professionellen Freien Theater müssen ihren Sitz in Baden-Württemberg haben.
Modell 1. Förderung von Aufführungen in der Heimatkommune
Viele Produktionen Freier Theater werden nur 3 bis 4 Mal aufgeführt. Grund hierfür sind Kosten wie Mietzahlungen für die Räumlichkeiten oder Personalkosten für Techniker, die von den jeweiligen Spielstätten in Rechnung gestellt werden und durch die Einnahmen aus Eintrittsgeldern in der Regel nicht gedeckt sind.
Aus diesem Grund fördert das Land Baden-Württemberg die Aufführung von Produktionen von professionellen Theatern von der 5. bis zur 9. Aufführung, um die Voraussetzung für eine Erhöhung der Anzahl der Vorstellungen zu verbessern.
Voraussetzung ist, dass die 5. bis zur 9. Vorstellung innerhalb von 4 Monaten nach der ersten Aufführung an der Spielstätte stattfinden, an der auch die Premiere gespielt wurde.
Modell 2. Förderung von Gastspielen ohne Festhonorarvereinbarung.
Gastspiele Freier Theater können oft nicht realisiert werden, da aufgrund der unsicheren finanziellen Situation mangels Festhonorarvereinbarung die Kostendeckung für die Tanz- und Theaterschaffenden oftmals nicht gewährleistet ist. Zudem fehlt es den meisten Spielstätten an ausreichenden Gastspieletas, um die Übernahme der Logistik- und Übernachtungskosten zu gewährleisten.
Aus diesem Grund fördert das Land Baden-Württemberg diese Gastspiele, indem es die nachweisbaren Logistik- und Übernachtungskosten übernimmt. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Veranstalter ein Festhonorar von 100,00 Euro pro Person (Sowohl für Darsteller als auch Techniker) pro Vorstellung garantiert. Das Land fördert diese Festhonorare im Verhältnis 1:1 mit jeweils 50,00 Euro pro Person pro Vorstellung. Die übliche Einnahmenteilung von 70:30 oder 60:40 bleibt erhalten und muss nachgewiesen werden. Der Veranstalter kann bei diesen Einnahmen (70% oder 60%) seinen Festhonoraranteil von 50,00 Euro pro Person pro Vorstellung anrechnen.
Förderrichtlinien
www.laftbw.de/sites/default/fi...
Antrag Modell 1
www.laftbw.de/sites/default/fi...
Antrag Modell2
www.laftbw.de/sites/default/fi...
Landesverband Freier Theater Baden-Württemberg
Jägerweg 10
76532 Baden-Baden

+49 7221 3999911
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