Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung, Kunst / Kulturfonds Bayern
Ansprechpartner
Dr. Harald Jäger
Mit dem Kulturfonds gibt die Bayerische Staatsregierung wichtige Impulse zur Verbesserung der kulturellen Infrastruktur im Freistaat. Bei der Vergabe der Mittel wird den Grundsätzen der bayerischen Kulturpolitik - regionale Vielfalt, Dezentralität und Subsidiarität - Rechnung getragen, um jeden Landesteil seiner Eigenart entsprechend zu fördern.
Fördervoraussetzungen
Aus dem Kulturfonds können kulturelle Investitionen und Projekte nichtstaatlicher Träger gefördert werden, in der Regel aber keine laufenden Betriebskosten (institutionelle Förderung). Für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen ist eine Anschubfinanzierung möglich. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen. Die Vorhaben sollen grundsätzlich von überörtlicher Bedeutung sein; Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Gesamtkosten von weniger als 5.000 Euro können daher in der Regel nicht gefördert werden. Eine gleichzeitige Förderung aus anderen staatlichen Förderansätzen (Mehrfachförderung) sowie aus Mitteln der Bayerischen Landesstiftung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Förderung im Bereich Darstellende Kunst
· Förderung von Investitionen bei nichtstaatlichen Spielstätten
· Projektförderung
· Förderung innovativer Vorhaben und spartenübergreifender Projekte im kulturellen Bereich
Der Kulturfonds fördert ferner Projekte aus den Bereichen Jugendarbeit, Erwachsenenbildung und kirchliche Bildungsarbeit. Für diese Förderbereiche sowie für Projekte aus den Bereichen Internationaler Ideenaustausch und weitere kulturelle Veranstaltungen, soweit es sich um Vorhaben aus dem Schulbereich handelt.
Antragskriterien
Geographischer Fokus
Bayern; München und Nürnberg sind ausgeschlossen
Antragsteller
jeder außerstaatliche Träger
Antragsfrist
bis spätestens 1. November für das Folgejahr
Antragstellung
bei der zuständigen Regierung:
· Regierung von Oberbayern, 80534 München
· Regierung von Niederbayern, Postfach, 84023 Landshut
· Regierung der Oberpfalz, 93039 Regensburg
· Regierung von Oberfranken, Postfach 11 01 65, 95420 Bayreuth
· Regierung von Unterfranken, Postfach 63 49, 97013 Würzburg
· Regierung von Mittelfranken, Postfach 6 06, 91511 Ansbach
· Regierung von Schwaben, 86145 Augsburg
Antragsformular
www.stmwfk.bayern.de/Foerderun...
weitere Kriterien
Über Zuwendungen von mehr als 25.000 € entscheidet der Ministerrat im Einvernehmen mit den Ausschüssen für Staatshaushalt und Finanzfragen und für Hochschule, Forschung und Kultur des Bayerischen Landtags. Über Zuwendungen bis 25.000 € entscheidet das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst.
Weitere Infos
www.stmwfk.bayern.de/Foerderun...
www.km.bayern.de/km/aufgaben/k...
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Salvatorstr. 2
80333 München [ Altstadt/Lehel ]

+49 89 21860

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