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Behörde für Kultur, Sport und Medien
Ansprechpartner
Simon Menzel
T: 040-428 24 223
simon.menzel@bksm.hamburg.de


Produktionsförderung
Die Kulturbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg fördert im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel professionelle Freie Tanzproduzenten in Hamburg, um ihnen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von einer festen Spielstätte Tanzproduktionen zu erarbeiten.

Tanzproduktionen im Sinne dieser Richtlinie sind Produktionen aus dem Bereich des zeitgenössischen Tanzes / Choreographie. Zielsetzung der Förderung ist es, die Freie Tanzszene als innovative Basis des künstlerisch choreographischen Schaffens in Hamburg zu stärken. Die Priorität liegt in der Förderung des innovativen Freien Tanzschaffens, das in seinem breiten Spektrum und seinen vielfältigen Erscheinungsformen eine künstlerische Alternative und wesentliche Ergänzung zum Kulturangebot der Stadt darstellt. Es sollen Projekte unterstützt werden, die eine unverwechselbare künstlerische Eigenart zeigen und/oder gesellschaftliche Entwicklungen der Gegenwart reflektieren.
Zu fördern sind insbesondere qualitativ herausragende Projekte, die neue Formensprachen ausprobieren und entwickeln, herkömmliche Sichtweisen aufbrechen und einen Beitrag zur Entwicklung des zeitgenössischen Tanzes leisten. Damit soll die Förderung der Entstehung neuer und vielfältiger künstlerischer Ausdrucksformen dienen. Interdisziplinäre und spartenübergreifende Ansätze, die den Tanz mit anderen künstlerischen Gattungen verbinden, sind ebenso denkbar wie themenorientierte oder choreographisch-formale Vorhaben. Kriterien sind die künstlerische und innovative Qualität der Projekte, die Auswahl eines interessanten und relevanten Stoffes/Themas sowie die Originalität der künstlerischen Arbeit.

Projekte von Theatern mit fester Spielstätte fallen unter die Förderrichtlinie Projektförderung Privattheater.

Antragsvoraussetzung für eine Produktionsförderung ist, dass
• die Produktion sich im vorgesehenen Produktionsrahmen bei entsprechender Qualität kommerziell nicht selbst tragen kann,

• für das Projekt eine Spielstätte besteht,

• die Premiere in Hamburg stattfindet und mindestens 6 weitere Aufführungen innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten nach der Premiere in Hamburg zu sehen sind,

• die Produktion innerhalb der auf die Bewerbung folgenden Spielzeit durchgeführt wird,

• die Produktion in der geplanten Form noch nicht zur Aufführung gelangt ist,

• die Produktion in dieser Form noch nicht zuvor für eine Förderung im Rahmen dieses Verfahrens eingereicht wurde;

Umfang und Höhe der Zuwendung richtet sich nach der Empfehlung der Fachjury. Die Höchstfördersumme beträgt 50.000,- EUR.
Voraussetzung ist die Erbringung eines angemessenen Eigenanteils durch den Zuwendungsempfänger von ca. 25% der Gesamtkosten.


Antragskriterien

Geographischer Fokus
Hamburg

Antragsteller
professionelle Tanzproduzenten und -gruppen (natürliche oder juristische Personen), die in Hamburg leben und/oder arbeiten

Antragsfrist
15. November eines Jahres für die am 01. August des folgenden Jahres beginnende Spielzeit

Antragsformular
www.hamburg.de/contentblob/419...

Richtlinie
www.hamburg.de/contentblob/179...

Weitere Infos
www.hamburg.de/kulturfoerderun...

Behörde für Kultur, Sport und Medien
Hohe Bleichen 22
20354 Hamburg [ Mitte ]
+49 40 428240
+49 40 42824244
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