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Der Hauptstadtkulturfonds
Ansprechpartner
Siegfried Langbehn


Förderzweck
Aus dem Hauptstadtkulturfonds werden Einzelprojekte und Veranstaltungen gefördert, die für die Bundeshauptstadt Berlin bedeutsam sind, nationale und internationale Ausstrahlung haben bzw. besonders innovativ sind. Die Förderung kann für nahezu alle Sparten und Bereiche des Kulturschaffens gewährt werden (mit Ausnahme des Films),: Architektur, Design, Ausstellungen, Bildende Kunst, Filmreihen, Literatur, Musik, Musiktheater, Performance, Tanz, Theater, für spartenübergreifende, interdisziplinäre Vorhaben und Projekte, die dem Kulturaustausch dienen.

Förderkriterien
Entscheidend für die Auswahl ist die inhaltliche und künstlerische Qualität der Projekte. Die Projekte sollen für Berlin erarbeitet und in Berlin präsentiert werden, müssen aber für ein Publikum und/oder eine Fachöffentlichkeit über Berlin hinaus relevant sein und/oder bisher in Berlin bestehende künstlerische Defizite ausgleichen. In der Regel können Projekte komplementär durch mehrere Partner gefördert werden.
Die Realisierung eines Projektes sollte in Kooperation mit einem Berliner Träger erfolgen.

Ausschließende Bedingungen der Förderung
· Eine institutionelle und über Jahre währende Förderung ist ausgeschlossen.
· Eine Finanzierung für fortlaufende und aufeinander folgende Projekte und Veranstaltungen ist nicht möglich. In der Regel können Institutionen bzw. Personen nur alle drei Jahre eine Förderung bewilligt werden.
· Ausgeschlossen sind kommerziell realisierbare Vorhaben und solche, die sich im Rahmen der normalen Arbeit der kulturellen Institutionen Berlins mit deren Mitteln realisieren lassen.
· Projekte, die in Zentralen der politischen Parteien, Häusern der parteinahen Stiftungen oder Gewerkschaftshäusern stattfinden, werden aus grundsätzlichen Erwägungen nicht gefördert.
· Die Finanzierung von Ankäufen (für Bibliotheken, Museen und Archive), die Restaurierung von Kunstgegenständen, Büchern etc. sowie von Gebäuden ist in der Regel nicht Aufgabe des Hauptstadtkulturfonds.
· Antragsteller/innen aus den Bereichen Theater, Tanz und Musik sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens einmal aus öffentlichen Mitteln gefördert worden sein.
· Doppelförderungen von Förderinstitutionen, die ebenfalls Gelder des Bundes vergeben, sind ausgeschlossen. Dies betrifft die Kulturstiftung des Bundes (Halle/Saale), den Fonds Darstellende Künste e.V. (Bonn), den Fonds Soziokultur (Bonn), den Deutschen Literaturfonds (Darmstadt), den Deutschen Übersetzerfonds (Berlin) und den Kunstfonds e.V. (Bonn).


Antragskriterien

Geographischer Fokus
Berlin

Antragsteller
natürliche und juristische Personen des In- und Auslands, wobei internationale Kooperationspartnerschaften möglich und erwünscht sind.

Antragsfrist
Die Antragsfristen für das Bewerbungsverfahren für das Jahr 2011 sind spätestens der 15. April 2010 oder der 1. Oktober 2010.

Bei rechtzeitiger Einsendung, spätestens zu den genannten Terminen, ist gewährleistet, dass die Anträge voraussichtlich bis Anfang/Mitte Juli 2010 bzw. Mitte/Ende Dezember 2010 beschlossen werden.

Antragsformular
www.hauptstadtkulturfonds.berl...

Förderkriterien
www.hauptstadtkulturfonds.berl...

Weitere Infos
www.hauptstadtkulturfonds.berl...
Der Hauptstadtkulturfonds
Brunnenstr. 188-190
10119 Berlin [ Mitte ]
+49 30 90228744
+49 30 90228457
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