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Regierender Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten
Ansprechpartnerinnen
Mirjana Jacob
T: 030-90228-712

Mareike Ligges
T: 030-90228-711
mareike.ligges@senwfk.verwalt-berlin.de

Inge Hildebrandt
T: 030-90228-759
Inge.hildebrandt@senwfk.verwalt-berlin.de


1. Basisförderung
Basisförderung kann privatrechtlich organisierten Theatern bzw. Theater/Tanzgruppen für den Zeitraum von 2 Jahren gewährt werden, wenn diese:
· Neben einer bereits ausgewiesenen künstlerischen Eigenart über ein erkennbares Entwicklungspotential verfügen
· Auf positives Interesse bei Publikum und Kritik gestoßen sind
· Ihren Arbeitsschwerpunkt in Berlin haben
· Pro Jahr eine Produktion in Berlin realisieren werden

Leistungen
Produktionskostenzuschüsse und ggf. Betriebskosten für die eigenen Spielstätte (keine Aufführungskosten)


Antragskriterien

Geographischer Fokus
Berlin

Antragsteller
privatrechtlich organisierten Theatern bzw. Theater/Tanzgruppen

Zeitraum
2 Jahre

Antragsfrist
31. Januar

Antragsformular
www.berlin.de/imperia/md/conte...

Weitere Infos
www.berlin.de/sen/kultur/foerd...
www.berlin.de/imperia/md/conte...


2. Konzeptionsförderung

Anspechpartnerin
Barbara Esser
T. 030-90 228 720
Barbara.Esser@kultur.berlin.de

Die Konzeptförderung ist eine institutionelle Förderung, die Berliner Theater oder Theater-/Tanzgruppen für den Zeitraum von vier Jahren erhalten. Sie umfasst die Aufwendungen für den gesamten Betrieb des jeweiligen Theaters oder der Theater-/Tanzgruppe. Die Vergabe erfolgt auf Empfehlung von Sachverständigen, die ihre Entscheidung auf der Basis eines künstlerischen Gesamtkonzeptes für den Förderzeitraum vor dem Hintergrund der bisherigen künstlerischen Entwicklung des Bewerbers im Kontext der Berliner Theater- und Tanzlandschaft trifft.

Weitere Infos
www.berlin.de/sen/kultur/foerd...

www.berlin.de/imperia/md/conte...
Regierender Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei –
Brunnenstr. 188-190
10119 Berlin [ Mitte ]
+49 30 902280
+49 30 90228459
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