Printversion
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Ansprechpartnerinnen
Birgit Clamor
T: 0511-120-2568
birgit.clamor@mwk.niedersachsen.de

Katharina Lika
T: 0511-120-2593
katharina.lika@mwk.niedersachsen.de


Konzeptionsförderung
Neben der Projektförderung besteht die Möglichkeit einer mehrjährigen Konzeptionsförderung. Sie ist angelegt als Spitzenförderung der freien Tanz- und Theaterszene und ist insofern ein Qualitätssiegel. Kulturpolitisches Ziel ist der Ausbau und die Stärkung der Professionalität und der Kontinuität der qualitativ überragenden freien Theater und der Spiel- und Produktionsstätten. Ziel der Konzeptionsförderung ist es, den ausgewählten Theatern über einen Zeitraum von drei Jahren Planungsmöglichkeiten und –Sicherheit zur Entwicklung des Theaterbetriebes zu gewähren, damit die konzeptionelle und innovative Arbeit effektiver gestaltet werden und das künstlerische Konzept möglichst flexibel umgesetzt werden kann.

Folgende Kriterien spielen bei der Vergabe der Konzeptionsförderung eine besondere Rolle:
• außergewöhnliche künstlerische Qualität und Leistung – Profil, kreatives Entwicklungspotential

• Konzeption über die aktuelle Spielzeit hinaus, Innovationspotential bei künstlerischen und organisatorischen Ansätzen

• ästhetische und gesellschaftliche Relevanz der inhaltlichen Arbeit, Kontinuität

• Arbeit mit/für Kinder und Jugendliche, Menschen mit Migrationshintergr und, spartenübergreifende Projekte, Kooperationen mit anderen Kultureinrichtungen oder Bildungsträgern

• Wirkungsgrad in der Kommune und in der Region über die reinen Produktionen hinaus, Vernetzung

• Zuschauerresonanz, Besucherzahlen, Medienwirksamkeit

• Gastspiele, Teilnahme an Festivals, Preise

Die Konzeptionsförderung schließt zusätzliche Projektförderung grundsätzlich nicht aus. Sie wird möglichst als Festbetragsfinanzierung in aller Regel für die Personalkosten und die Mietkosten gewährt. Diese Positionen stellen feste Größen in der Jahresplanung dar. Die Konzeptionsförderung soll 40.000 € jährlich nicht überschreiten.


Antragskriterien

Geographischer Fokus
Niedersachsen

Antragsform
über den zuständigen regionalen Träger der Kulturförderung an das Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) zu richten

Antragsfrist
Für die Förderperiode 2010 bis 2012 sind Anträge
bis zum 15.10. 2009 über den zuständigen regionalen Träger der Kulturförderung an
das Nieders. Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) zu richten.

Weitere Infos
www.mwk.niedersachsen.de/servl...

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Leibnizufer 9
30169 Hannover
+49 511 1200
+49 511 1202805
edit