Die Landesregierung NRW / Staatskanzlei NRW
Ansprechpartner
Ansprechpartner sind die Dezernate 49.1 der jeweiligen Bezirksregierungen
Ansprechpersonen für grundsätzliche Fragen der Theaterförderung sind in der Staatskanzlei:
Bettina Milz
T: 0211 / 837-1652
bettina.milz@stk.nrw.de
Astrid Kafka
T: 0211 / 837-1619
astrid.kafka@stk.nrw.de
Das Land unterstützt Künstlerinnen und Künstler aller Sparten in vielfältiger Weise. Das Land NRW vergibt seit Jahrzehnten zahlreiche Preise und Stipendien. Hierzu zählen Film-, Fernseh- und Theaterpreise, der Staatspreis für das Kunsthandwerk sowie der spartenübergreifende Künstlerinnenpreis des Landes. Gerade die individuelle Künstlerförderung in NRW bietet jungen Künstlern adäquate Unterstützung. Sie ermutigt auch bereits etablierte Künstlerinnen und Künstler, ihren Weg weiterzugehen.
Förderziel
Erhalt der freien Kulturszene und ihrer Theater, Förderung des kreativen Kulturpotentials und kultureller Innovationen, wirtschaftliche Grundförderung zur Marktunabhängigkeit. Das Land vergibt sowohl institutionelle Förderung als auch Projektzuschüsse an freie und private Theater, Tanz- und Theaterproduktionen und innovative Projekte.
Gefördert werden freie und private Theater, Tanz- und Theaterproduktionen, innovative Projekte durch Institutionelle Förderung und Projektschüsse.
Projektförderung Antragskriterien
Geographischer Fokus
Nordrhein-Westfalen
Antragsteller
Theater- und Tanzensembles in privater Trägerschaft, Einzelpersonen
Antragsfrist
siehe unter den jeweiligen Bezirksregierungen
Antragsform
Antragsformulare sind bei den Bezirksregierungen direkt oder über die Internetseiten der Bezirksregierungen erhältlich:
www.kultur.nrw.de/de/regionale...
Weitere Infos
www.kultur.nrw.de/de/foerderun...
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen || Abteilung Kultur
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

+49 221 83701
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