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Kunststiftung NRW
Ansprechpartner
Prof. Dr. Hans-Joachim Wagner (Referat Theater/Tanz/Musik)


Förderzweck
Zweck der Stiftung ist die Förderung und Bewahrung von Kunst und Kultur in Nordrhein-Westfalen, insbesondere durch die Förderung und Mitwirkung bei herausragenden Vorhaben der Präsentation und Dokumentation von Kunst und Kultur, die Förderung des Erwerbs und der Sicherung von Kunstgegenständen und Kulturgütern, die Förderung des besonders begabten künstlerischen Nachwuchses, die Förderung des internationalen Kulturaustausches. Die Stiftung ist fördernd und operativ tätig.

Die Kunststiftung NRW vergibt im Rahmen ihres Förderprogramms Stipendien für den besonders begabten Nachwuchs aus NRW in den Bereichen Tanz und Choreographie.

Gegenstand der Förderung
* Vergabe von Arbeitsstipendien im Ausland für den Aufenthalt an renommierten Instituten der Tanz- und Choreographieausbildung
* Unentgeltliche Mitarbeit in einem Ensemble bzw. Hospitanz/Assistenz bei einem Choreographen/einer Choreographin im In- oder Ausland
* Studium von in NRW/BRD nicht qualifiziert vertretenen Tanztechniken (Meisterkurse / Meisterklassen / Workshops etc.) bei renommierten Persönlichkeiten im In- oder Ausland

Die Förderung soll dem Erwerb zusätzlicher Qualifikationen oder der Spezialisierung dienen.


Antragskriterien

Antragsteller
* Verbundenheit mit dem Land NRW (Geburtsland und/oder dauernder Aufenthalt)
* Tanz
Abschluss einer Tanzausbildung an einer Hochschule/Akademie und/oder 2 Jahre Berufserfahrung in einem etablierten Ensemble, Empfehlung von anerkannten Persönlichkeiten des Tanzes; Höchstalter 30 Jahre
* Choreographie
eigenverantwortliches Erarbeiten von Produktionen mit öffentlichen Aufführungen mindestens im Verlauf der vergangenen drei Jahre; Höchstalter 35 Jahre (in begründeten Ausnahmefällen 40 Jahre)

Antragsform
Formloser Antrag

Antragsfrist
30. Oktober

Weitere Infos
www.kunststiftungnrw.de/inhalt...
Kunststiftung NRW
Roßstraße 133
40476 Düsseldorf
+49 211 6504070
+49 211 65040777
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