Förderpreis des Landes NRW / Staatskanzlei NRW
Ansprechpartnerinnen
Eva Krings
Claudia Liethen
Förderpreis des Landes NRW für junge Künstlerinnen und Künstler
Förderziel
Überdurchschnittliche Begabungen im Bereich der Kunst sollen durch einen Preis geehrt werden. Den Künstlerinnen und Künstlern soll ermöglicht werden, sich künstlerisch weiterzuentwickeln.
Zur Unterstützung des künstlerischen Nachwuchses können erheblich überdurchschnittliche Begabungen aus den Sparten
· Malerei, Grafik, Bildhauerei
· Dichtung, Schriftstellerei
· Komposition, Dirigat, Instrumentalmusik
· Theater: Regie, Schauspiel, Gesang, Tanz, Bühnenbild
· Film: Regie, Bühnenbild, Kameraführung
· Medienkunst
· Architektur, Innenarchitektur, Gartenarchitektur, Städtebau, Design
mit einem Förderpreis in Höhe von 5.000 € ausgezeichnet werden.
In einem zweistufigen Verfahren wählen zunächst sachkundige Institutionen und Einzelpersönlichkeiten geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für vom Land bestimmte Auswahlausschüsse aus, die dann dem Ministerpräsidenten Vorschläge für die Preisträgerinnen und Preisträger unterbreiten. Diese sollen in der Regel nicht älter als 35 Jahre alt sein und durch Geburt, Wohnsitz oder künstlerisches Schaffen mit dem Land Nordrhein-Westfalen verbunden sein. Eigenbewerbungen sind ausgeschlossen.
Für den Förderpreis werden Vorschläge in der Regel zu Beginn eines Jahres angefordert.
Weitere Infos
www.kultur.nrw.de/de/foerderun...
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Am Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

+49 211 83701

+49 211 8371150
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