Kulturstiftung des Bundes
Ansprechpartner
Torsten Maß (Leiter Allgemeine Projektförderung)
T: 0345/ 2997-123
torsten.mass@kulturstiftung-bund.de
Förderzweck
Die Kulturstiftung des Bundes fördert Kunst und Kultur im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes. Ein Schwerpunkt ist dabei die Förderung innovativer Programme und Projekte im internationalen Kontext. Dabei investiert die Stiftung auch in die Entwicklung neuer Verfahren der Pflege des Kulturerbes und in die Erschließung kultureller und künstlerischer Wissenspotentiale für die Diskussion gesellschaftlicher Fragen. Die Kulturstiftung des Bundes setzt außerdem einen Schwerpunkt auf den kulturellen Austausch und eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Sie initiiert und fördert dazu Projekte auf Antrag ohne thematische Eingrenzung in allen Sparten.
Außerdem fördert sie die deutschen Kulturförderfonds: die Stiftung Kunstfonds, den Fonds Darstellende Künste, den Deutschen Literaturfonds, den Deutschen Übersetzerfonds und den Soziokulturfonds.
Die Kulturstiftung des Bundes unterstützt künstlerische Produktionen und gewährt Projektförderung für Themenbereiche, die in die Zuständigkeit des Bundes für die Förderung von Kunst und Kultur fallen. Die Förderung kann für alle nicht-kommerziellen Sparten und Bereiche des Kulturschaffens gewährt werden, für bildende Kunst, darstellende Kunst, Literatur, Musik, Film, Photographie, Architektur, kulturhistorische Ausstellungen, Neue Medien, verwandte Formen und Zwischenformen. Die Kulturstiftung des Bundes fördert keine bereits laufenden Projekte, sondern allein für die Zukunft geplante Vorhaben. Neben der Förderung von Projekten Dritter entwickelt die Kulturstiftung des Bundes durch ihren Vorstand eigene Programme zu aktuellen kulturellen Themenstellungen, die nicht Gegenstand der Juryentscheidung sind.
Offene Förderung
Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.
1. Die Kulturstiftung des Bundes fördert Projekte erst ab einer Antragssumme von 50.000 Euro.
2. Der Finanzierungsplan des Projekts muss einen gesicherten Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten des Projekts aufweisen.
3. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Allgemeinen Projektförderung ausschließlich Projekte im Internationalen Kontext.
4. Eine Förderung durch die Kulturstiftung des Bundes ist ausgeschlossen, wenn das Projekt vor der Jurysitzung bereits begonnen hat oder vorher Ausgaben dafür getätigt oder Verträge geschlossen wurden.
Fördervoraussetzungen
Die Kulturstiftung des Bundes orientiert sich an der kulturpolitischen Kompetenzverteilung
zwischen Bund und Ländern der Bundesrepublik Deutschland. Sie fördert aktuelle Projekte, die sich eindeutig dem internationalen Kontext zuordnen lassen oder in eine andere unstreitige
Förderkompetenz des Bundes fallen. Die Kulturstiftung des Bundes leistet keine institutionelle Förderung; sie unterstützt grundsätzlich keine Ankäufe, keine baulichen Maßnahmen und keine reinen Gastspiele im Ausland. Die Kulturstiftung des Bundes fördert Projekte, die diesen Kriterien
entsprechen und inhaltlich besondere Bedeutung für den aktuellen künstlerischen oder gesellschaftlichen Diskurs besitzen. Die Sichtbarkeit des Projekts in Deutschland muss gewährleistet sein.
Antragskriterien
Antragsteller
Die Kulturstiftung des Bundes kann Förderungen an Institutionen im In- und Ausland gewähren.
Die Rechtsform einer Antrag stellenden Institution [z.B. Stiftung, Verein, öffentlich-rechtliche oder
privatrechtliche Körperschaft] ist für die Entscheidung über die Förderung unerheblich. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Regel keine Projekte, die von Einzelpersonen bzw. nicht organisatorisch gefestigten Zusammenschlüssen einzelner Personen getragen werden. Die Förderung der Kulturstiftung des Bundes ist in der Regel ausgeschlossen, wenn der Antragsteller für das zur Entscheidung anstehende Projekt bereits Förderung von dem/ der Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien oder einer von dieser/m ständig geförderten Einrichtung erhält.
Antragsform
Online-Formulare
Formulare auch per Post erhältlich.
Die Anträge können in deutscher oder englischer Sprache gestellt werden.
Antragsformulare
www.kulturstiftung-des-bundes....
Antragsfristen
31. Januar oder 31. Juli
Fördergrundsätze
www.kulturstiftung-des-bundes....
Weitere Infos
www.kulturstiftung-des-bundes....
Kulturstiftung des Bundes (SdbR)
Franckeplatz 1
06110 Halle (Saale)

+49 345 29970

+49 345 2997333
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