Nationales Performance Netz (NPN)
Ansprechpartnerin
Rebekka Linke
T: 089 - 189 31 37 50
npn@jointadventures.net
Koproduktionsförderung
Die Koproduktionsförderung NPN-Tanz wurde erstmals im Jahr 2005 realisiert und unterstützt überregionale sowie internationale Koproduktionen. Ziel ist es, Austausch und Kooperationen von Künstlern und Veranstaltern/Produzenten zu fördern. Im Gegensatz zur Gastspielförderung ist es hier möglich nicht nur produzenteninitiierte Projekte (wie z.B. Choreographer-in-Residence, Auftragsproduktionen oder Projekte mit Beteiligung von mehreren Choreografen etc.), sondern auch künstlerinitiierte Projekte einzureichen.
Für die Unterstützung von Koproduktionen ist die Herkunft der Künstler/Kompanie nicht entscheidend. Der Koproduktionsantrag kann in besonderen Fällen mit bis zu 50 Prozent der Produktionskosten unterstützt werden.
Voraussetzungen
- Der Antragsteller muss ausführender Produzent sein.
- Es müssen mindestens zwei Partnerorganisationen aus zwei verschiedenen Bundesländern und ein ausländischer Partner als Koproduzenten involviert sein, oder es kooperieren mindestens je ein Partner aus einem alten und einem neuen Bundesland.
- Mindestens einer der in Deutschland ansässigen Partner muss ein Produzent/Veranstalter sein.
- Der zweite inländische Partner kann der Künstler selbst oder eine Kompanie sein, wenn er/sie Produktionsmittel mit einbringt (z. B. öffentliche Förderung, Sponsorengelder, etc.).
Die Produktion muss maßgeblich in Deutschland realisiert werden (die Herkunft des Künstlers/der Kompanie ist nicht ausschlaggebend).
- Die Koproduzentenstruktur ist in ihren Beiträgen möglichst ausgeglichen und die Koproduzenten leisten einen substanziellen finanziellen Beitrag zur Koproduktion.
- Zum Termin der Jurysitzung (Mai 2010) wurde mit dem Projekt noch nicht begonnen.
Förderkriterien
- Das Netzwerk an Koproduzenten erfüllt die Mindestanforderungen, d.h. ein Partner aus je einem alten und einem neuen Bundesland, ODER zwei Partner aus zwei verschiedenen Bundesländern und ein Partner aus dem Ausland sind an dem Projekt beteiligt.
- Die Koproduzenten leisten substantielle Beiträge zur Entstehung der Produktion.
- Die Qualität der Produktion findet die Anerkennung durch die Juroren/Innen.
- Die Arbeit der Kompanie, des Künstlers ist von bundesweiter Relevanz.
- Eine professionelle organisatorische und bühnentechnische Umsetzung ist zu erwarten.
- Die Arbeit an der Produktion darf zum Zeitpunkt des Jurybeschlusses noch nicht begonnen haben.
- Die Koproduzentenstruktur ist in ihren Beiträgen möglichst ausgeglichen und die Beiträge der Koproduzenten sind nicht rein materieller Natur.
Antragskriterien
Antragsteller
In Deutschland ansässige Veranstalter, Einzelkünstler sowie Kompanien Der Antragsteller muss ausführender Produzent sein, die Produktion muss in Deutschland entstehen.
Antragsformular
www.jointadventures.net/web/de...
Antragsfrist
15. Oktober des Vorjahres
Restmittelvergabe: im April
Nationales Performance Netz
Emil-Geis-Str. 21
81379 München [ Thalkirchen ]

+49 89 7235621

+49 89 7237782
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