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Nationales Performance Netz (NPN)
Ansprechpartnerin
Rebekka Linke
T: 089 - 7 23 56 21


Gastspielförderung
Anträge für eine Gastspielförderung können freie Veranstalter, Produktionszentren, Privattheater, Festivals, aber auch Universitäten, Kompanien oder andere Träger, sofern sie als Veranstalter auftreten, stellen. Die Antragsteller müssen in Deutschland ansässig sein. Die eingeladene Produktion muss in einem anderen Bundesland, als dem des Antragstellers, entstanden sein. Bei Bewilligung des Antrages durch die Jury werden öffentliche Trägerschaften mit 25% und private Trägerschaften mit 35% der anfallenden Gastspielkosten gefördert. Geförderte Veranstalter sind dazu verpflichtet, Mindesthonorare an die gastierende Gruppe zu zahlen.

Impulsförderung
Seit 2003 können Gastspiele im Rahmen der Impulsförderung mit 50% unterstützt werden. Diese Schwerpunktförderung wird jedes Jahr an ein anderes Bundesland vergeben. Ziel ist es, Regionen, in denen Tanz bisher noch nicht allzu präsent ist, zu mehr Aktivität anzuregen.


Antragskriterien

Geographischer Fokus
Deutschland

Antragsteller
freie Veranstalter, Produktionszentren, Privattheater, Festivals, Universitäten, Kompanien oder andere Träger

Antragsformular
www.jointadventures.net/web/de...

Antragsfrist
31. Januar (erste Vergabe)
15. April (zweite Vergabe)
Nach Ablauf der zweiten Antragsfrist nur noch Vergabe von anfallenden Restmitteln.

Weitere Infos
www.jointadventures.net/web/de...
Nationales Performance Netz
Emil-Geis-Str. 21
81379 München [ Thalkirchen ]
+49 89 7235621
+49 89 7237782
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