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Goethe-Institut
Ansprechpartner
Petra Roggel
T:089-89 159 21 421
roggel@goethe.de


Förderzweck
Im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland nimmt das Goethe-Institut e.V. Aufgaben der auswärtigen Kulturpolitik wahr. Die drei Hauptziele des Instituts sind laut Satzung:
- die Förderung der Kenntnis deutscher Sprache im Ausland
- die Pflege der internationalen kulturellen Zusammenarbeit
- die Vermittlung eines umfassenden Deutschlandbildes durch Informationen über das kulturelle, gesellschaftliche und politische Leben.

Projekte
· Präsentation von herausragenden und innovativen Theater- und Tanzproduktionen in Kooperation mit örtlichen Veranstaltern
· Auslandsgastspiele von deutschen Theatern und Ensembles
· Gastspiele von Kompanien aus Entwicklungs- und Transformationsländern nach Deutschland
· Kulturpolitische Schwerpunkte wie Kulturwochen, Deutsche Festspiele im Ausland
· Kultureller Austausch und internationale künstlerische Zusammenarbeit von wichtigen Künstlern aus Deutschland und den Gastländern
· Gastregien, Gastchoreografien
· Koproduktionen
· Begegnungen im Nachwuchsbereich
· Ausbildung und Fortbildung
· Stipendien (Internationales Forum junger Bühnenangehöriger, Hospitations-Stipendien für junge Theaterschaffende an deutschen Bühnen)
· Workshops, Vorträge, Seminare

Förderungsmöglichkeiten für Gastspiele ausländischer Künstler und Ensembles in Deutschland
Das Goethe-Institut fördert in Deutschland Gastspiele professioneller Theater- und Tanzensembles, insbesondere aus den Kooperationsländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit.
Die Auswahl erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen dem Fachbereich Theater/Tanz, dem aus namhaften Persönlichkeiten zusammengesetzten Beirat Theater/Tanz und den Goethe-Instituten im Ausland – ihr liegen folgende Kriterien zugrunde:
· Die/der einzuladende/n Künstler sollte/n für die jeweilige ausländische Theater- oder Tanzszene von herausragender Bedeutung sein. Dabei ist die künstlerische Qualität ausschlaggebend; inhaltliche und ästhetische Konzepte sollten impulsgebend sein.
· Der Antragssteller, d.h. der deutsche Veranstalter, sollte für die deutsche Theater- bzw. Tanzszene von umfassender Bedeutung sein und eine breite Rezeption des Gastspiels bei Publikum, Fachwelt und Medien im In- und ggf. auch im Ausland sicherstellen können.
Wünschenswert sind Aufführungen an mehreren Orten in Deutschland. Anträge können nur von deutschen Veranstaltern (Festivals, Theater etc.) gestellt werden.
· Die Auswahl erfolgt vor dem Hintergrund der Schwerpunkte und Leitlinien zur Auswärtigen Kulturpolitik, die vom Auswärtigen Amt festgelegt werden. So können, sofern fachlich befürwortet, Künstler aus Krisenregionen, in denen das Kulturleben stark eingeschränkt ist, besonders gefördert werden.
· Neben Gastspielen können im Rahmen von künstlerischen Begegnungen auch Einzelkünstler für Workshops, Gastregien, Vorträge etc. bei ihren Reisen nach Deutschland bezuschusst werden.

Leistungen
Gefördert werden können ausschließlich Reisekosten und/oder Transportkosten und/oder Tagegelder.

Grundlage
für gemeinsame Projekte mit dem Goethe-Institut ist neben den bereits genannten Kriterien eine möglichst langfristige gemeinsame Vorbereitung des Projekts, dies gilt auch für Einladungen größerer Gastspiele zu Festivals. Auch wenn die Projektidee vom Partner kommt, muss das Goethe-Institut von Anfang an in die Planung einbezogen werden. Die Konzeption des Projekts und die Auswahl der Künstler und Ensembles soll gemeinsam erfolgen. Der Planungsvorlauf sollte neun bis zwölf Monate vor einer Veranstaltung beginnen.
Kurzfristige Anfragen nach Finanzierungshilfen für bereits komplett geplante Projekte sind nicht möglich.


Antragskriterien

Antragssteller
Deutsche Veranstalter (Theater, Festivals, etc.)

Weitere Infos
www.goethe.de/uun/ang/tut/tta/...
www.goethe.de/uun/ang/tut/tta/...
Goethe-Institut München
München
80604 München [ Neuhausen/Nymphenburg ]
+49 89 159210
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