Printversion
Europäische Kommission
Ansprechpartnerin
Corinne Mimran (Referatsleiterin Kultur)
T: +32-2-29 53 371
corinne.mimran@ec.europa.eu

Programm Kultur 2007-2013
Das Programm Kultur ist ein einheitliches mehrjähriges Programm, das finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für alle kulturelle Sektoren und für alle Arten von kulturellen Akteuren anbietet. Damit trägt es zur Entwicklung der kulturellen Zusammenarbeit auf europäischer Ebene bei.

Das Programm unterstützt hauptsächlich
· grenzüberschreitende Mobilität von Menschen, die im Kultursektor arbeiten;
· grenzüberschreitende Verbreitung von künstlerischen und kulturellen Werken und Erzeugnissen;
· interkulturellen Dialog und Austausch.
Mit einem Gesamtbudget von 400 Millionen Euro für 2007 bis 2013 wird das Programm gemeinsam von der Europäischen Kommission (Generaldirektion Bildung und Kultur) und der Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur umgesetzt.

Das Programm ist in drei Förderbereiche unterteilt.

Im Rahmen des Förderbereichs 1 werden europäischen Kooperationsprojekte gefördert

* Aktionsbereich 1.1: Mehrjährige Kooperationsprojekte
* Aktionsbereich 1.2.1: Kleinere Kooperationsmaßnahmen
* Aktionsbereich 1.2.2: Literarische Übersetzungsprojekte
* Aktionsbereich 1.3: u.a. Kooperationsprojekte mit Drittländern, europäische Kulturpreise, europaweite Jubiläen und Kulturhauptstadt Europas

Im Rahmen des Förderbereichs 2 werden Betriebkostenzuschüsse für europaweit tätige und bedeutsame kulturelle Organisationen bewilligt.

Durch das Förderbereich 3 werden Studien und Analysen zum Thema der europäischen kulturelle Kooperation und der Kulturpolitik auf EU-Ebene gefördert.


Zu Aktionsbereich 1
Mehrjährige Kooperationsprojekte
· werden über einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren gefördert,
· mindestens sechs Organisationen bzw. Institutionen aus mindestens sechs teilnehmenden Staaten sind beteiligt (einschließlich Antragsteller),
· die Förderung beträgt mindestens 200.000 Euro pro Jahr, der EU-Zuschuss kann maximal 500.000 Euro pro Jahr betragen,
· Der Zuschuss der EU darf 50% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten des Projekts nicht übersteigen,
· alle beteiligten Mitorganisatoren schließen untereinander ein Kooperationsabkommen.
Weitere Informationen zu den Förderbedingungen

Kleinere Kooperationsmaßnahmen
· haben eine förderfähige Laufzeit von bis zu 24 Monaten,
· umfassen mindestens drei Organisationen bzw. Institutionen aus mindestens drei teilnehmenden Staaten (einschließlich des Antragstellers),
· der EU-Zuschuss muss mindestens 50.000 Euro und kann maximal 200.000 Euro für den gesamten Förderzeitraum betragen,
· der EU-Zuschuss beträgt maximal 50% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten,
· wir empfehlen eine Kooperationsvereinbarung zwischen den Projektorganisatoren, sie ist aber nicht obligatorisch


Antragskriterien

Antragsteller
Kulturorganisationen

Antragsfristen
www.ccp-deutschland.de/einreic...

Antragsformular
www.ccp-deutschland.de/194.htm...

Die Europäische Kommission bzw. die von ihr beauftragte Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur veröffentlichen in der Regel zu den verschiedenen Förderbereichen einmal jährlich "Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen", oder kurz Ausschreibungen. Erst wenn eine solche Ausschreibung veröffentlicht ist, stehen die aktuellen Dokumente, wie das Antragsformular und der Leitfaden für Antragsteller, zur Verfügung. Hiermit gibt die EU offiziell die Einreichfristen und die Teilnahmebedingungen bekannt.

Weitere Infos
eacea.ec.europa.eu/culture/pro...

und

Cultural Contact Point Germany
c/o Kulturpolitische Gesellschaft
Sabine Bornemann
Christine Beckmann
Weberstraße 59A - Haus der Kultur
D - 53113 Bonn
T: 0228- 201 35 -0
info@ccp-deutschland.de
www.ccp-deutschland.de/
Europäische Kommission - Programm Kultur 2007-2013 - Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur EACEA
Avenue du Bourget 1
1140 Brüssel
+32
+32 2 2921329
edit