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DAAD - Nationale Agentur für EU Hochschulzusammenarbeit
Ansprechpartnerin
Danuta Zielezny
T: 0228/882 718
zielezny@daad.de


"Free mover - Stipendienprogramm (FMS) Europa" des DAAD für deutsche Studierende
Das ERASMUS-Programm der EU fördert den Studierendenaustausch in Europa ausschließlich im Rahmen von bilateralen Abkommen der teilnehmenden Hochschulen bzw. Fachbereiche. Das institutionelle Netz der Hochschulen ist aber bei weitem nicht flächendeckend und ermöglicht somit in vielen Fällen den Studierenden nicht, an der europäischen Gasthochschule ihrer Wahl zu studieren. Zudem ist bei ERASMUS in einer Reihe von Fällen trotz eines vorliegenden bilateralen Abkommens keine Förderung zulässig (z.B. mehr als 12- monatige Aufenthalte oder die Förderung eines weiteren Auslandsaufenthalts oder Überschreitung des vereinbarten Austauschkontingents).

Mit dem "Free mover- Stipendienprogramm (FMS)" des DAAD soll diese Lücke geschlossen werden. Die FMS-Mobilitätszuschüsse werden seit dem Jahr 2004 über die deutschen Hochschulen an deutsche Studierende für ein Teilstudium im europäischen Ausland vergeben. Die Auswahl der "Free mover"-Stipendiaten und die Vergabe der Mobilitätszuschüsse obliegt den Hochschulen.

Gefördert werden
· Studierende aller Fachrichtungen;
· Studierende ab dem 3. Semester (bis einschließlich des Master-Studiums);
· Auslandsstudienaufenthalte von drei bis zwölf Monaten an Hochschulen in allen Teilnehmerländern des ERASMUS-Programms und in der Schweiz.

Förderbedingungen
· ENTWEDER liegen zum Zeitpunkt der Bewerbung von Studierenden keine bilateralen ERASMUS-Abkommen mit den Fachbereichen der ausländischen Gasthochschule vor, in denen die Studierenden studieren wollen; in diesem Fall schließen Heimat- und Gasthochschule ein bilaterales Abkommen und vereinbaren für den Stipendiaten, dass er/sie dieselben Vorteile genießt wie Teilnehmer am ERASMUS-Programm. Analog dazu sollen die deutschen Hochschulen möglichst auch eine Studiengebührenbefreiung anstreben. In denjenigen Fällen, in denen die Gastländer/Gasthochschulen auf Studiengebühren nicht verzichten wollen/können, sollte es den FMS-Stipendiaten freigestellt sein, dort auch zu studieren, wenn Studiengebühren erhoben werden. Jedoch können Studiengebühren in keinem Fall aus den FMS-Mitteln finanziert werden.

· ODER die Förderung des Auslandsaufenthalts durch ERASMUS ist trotz Vorliegens eines bilateralen Abkommens ausgeschlossen (z.B. Förderung eines ERASMUS-Auslandsstudiums über 12 Monate hinaus etwa im Rahmen von Doppeldiplom-Programmen oder eines weiteren Auslandsaufenthalts oder Überschreitung des vereinbarten Austauschkontingents);
· Die akademische Anerkennung der von den Stipendiaten an der ausländischen Gasthochschule erbrachten Studienleistungen muss von der Heimathochschule gewährleistet werden (möglichst unter Nutzung von ECTS).

Förderleistungen
· Monatlicher Mobilitätszuschuss von 125 EUR pro Stipendiat; die Hochschulen können im Rahmen der zugewiesenen Mittel die Höhe des tatsächlich ausgezahlten Monatssatzes ihrem an der Hochschule üblichen ERASMUS-Satz anpassen;
· Einmalige Nebenkostenpauschale (Reisekosten etc.) pro Stipendiat in Höhe von 250 EUR;
· einmalige Betreuungspauschale pro Stipendiat für die deutsche Heimathochschule in Höhe von 100 EUR;
· Studiengebühren können aus den FMS-Mitteln in keinem Fall finanziert werden.


Antragskriterien

Antragsteller
Deutsche Hochschulen

Antragsfrist
31. März für folgendes WS und 31. Oktober für folgendes SS
Aktuell siehe Internet:
www.eu.daad.de/eu/freemover/05...

Antragsform
Online Formular /DAAD-Portal

Infos zum Antrag
www.eu.daad.de/imperia/md/cont...

Weitere Infos
www.eu.daad.de/eu/freemover/05...
www.eu.daad.de/eu/freemover/06...
DAAD - Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
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